Ergonomie - den Arbeitsplatz an den Menschen anpassen, nicht den Menschen an den Arbeitsplatz

Jede Tätigkeit stellt eine Belastung für den menschlichen Körper dar. Die Arbeitsbelastung hängt von der Art der Arbeitstätigkeit, der Arbeitsumgebung und den organisatorischen und technischen Bedingungen ab, unter denen sie ausgeführt wird. Sie hängt auch vom Arbeitnehmer selbst ab, d.h. von seiner persönlichen Veranlagung, seinem Gesundheitszustand und anderen individuellen Faktoren.

Der menschliche Körper ist darauf ausgelegt, sich zu bewegen. Um die Körperfunktionen aufrechtzuerhalten, sind angemessene Arten von Bewegung, Belastung und Ruhe notwendig. Langfristige, übermäßige oder einseitige Belastungen können zu Schädigungen des Stütz- und Bewegungssystems, aber auch zu Verletzungen einzelner Körperteile führen, die sich in Form von langfristigen Krankheitsausfällen, verminderter Arbeitsqualität oder im schlimmsten Fall in Berufskrankheiten äußern. Muskel- und Skeletterkrankungen gehören zu den häufigsten arbeitsbedingten Erkrankungen. Sie betreffen Millionen von Arbeitnehmern in der EU und stellen für die Arbeitgeber unnötige Kosten dar. Daher wurden in der Praxis eine Vielzahl von Bewertungsinstrumenten und -methoden entwickelt, um solche Überbelastungen, seien sie physischer oder psychischer Natur, zu bewerten und die unerwünschten Langzeitfolgen übermäßiger Arbeitsbelastung zu verhindern.

In den meisten Fällen zielen die ergonomischen Methoden auf eine Annäherung an die medizinischen und anthropometrischen Kenntnisse des Ergonomen ab. Viele der Bewertungsinstrumente haben sich als sehr annähernd erwiesen, einige wurden jedoch verfeinert und zur grundlegenden Problemerkennung und bei der Gestaltung von Arbeitssystemen unter Berücksichtigung des Menschen eingesetzt.

Im Rahmen der aktuellen Gesetzgebung der Slowakischen Republik zur Beurteilung der körperlichen Belastung verwenden wir in der Slowakei vor allem die Verordnung des Gesundheitsministeriums der Slowakischen Republik Nr. 542/2007 über die Einzelheiten des Gesundheitsschutzes vor körperlicher Arbeitsbelastung bei der Arbeit, psychischer Arbeitsbelastung und sensorischer Arbeitsbelastung bei der Arbeit und die Verordnung der Regierung der Slowakischen Republik Nr. 281/2006 über die Mindestanforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten. Bei Unternehmen mit Produktion auf dem Gebiet der Tschechischen Republik ist es vor allem die Verordnung der Tschechischen Regierung Nr. 361/2007 Slg.

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